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Gutachten für den Vermieter zur Kostenmiete

Beschreibung

Es wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. ein Auszug aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß der II. Berechnungsverordnung (II. BV) erstellt. Aus dieser ist die zulässige Durchschnittsmiete ersichtlich.

Rechtsgrundlagen

II. Berechnungsverordnung (II. BV), § 8 bis 11 Wohnungsbindungsgesetz (WobindG), Neubaumietenverordnung 1970 – NMV 1970, Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Unterlagen

Sofern noch weitere Unterlagen zu z.B. aktueller Zinshöhe von Darlehen oder andere Angaben benötigt werden, wird dies nach Antragstellung kurzfristig mitgeteilt.

Kosten

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Gutachten für den Vermieter zur Kostenmiete

Es wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. ein Auszug aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß der II. Berechnungsverordnung (II. BV) erstellt. Aus dieser ist die zulässige Durchschnittsmiete ersichtlich.

Sofern noch weitere Unterlagen zu z.B. aktueller Zinshöhe von Darlehen oder andere Angaben benötigt werden, wird dies nach Antragstellung kurzfristig mitgeteilt.

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Gutachten, Kostenmiete, Vermieter, zulässige Durchschnittsmiete bei gefördertem Wohnraum , zulässige Miete bei Sozialwohnungen https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/564780/show
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Pontanusstraße 55 33102 Paderborn

Frau

Liebelt

P1.69

+49 5251 88-11657
v.liebelt@paderborn.de