Jugendschutzgesetz
Beschreibung
Bei Fragen rund um dieses Thema wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner beim Jugendamt (siehe unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").
Hinweise und Besonderheiten
Gesetzestexte sind kostenlos im Jugendamt und in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes erhältlich (u. a. Beachtung eines Ausschankverbotes von Alkohol an Minderjährige).
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt - Verwaltungsabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Menzel:
- Tel: +49 5251 88-15155
- E-Mail: j.menzel@paderborn.de