Essensgeld für Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Eltern können nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden. Diese Zeiten sind nicht frei wählbar, sondern an festgelegte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen gebunden.
Mit der Buchung einer 45-stündigen Betreuung pro Woche ist grundsätzlich die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verbunden.
Das Essensgeld wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt. Die aktuellen Essenspreise finden Sie im Bereich "Kosten".
Ändert sich der Elternbeitrag aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse, so wird ab dem Monat, ab dem erstmalig der erhöhte bzw. reduzierte Elternbeitrag verlangt wird, der Essenspreis ebenfalls angepasst (dies betrifft auch eine rückwirkende Änderung).
Kosten
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden folgende Essenspreise pro Monat festgesetzt:
Einkommensstufen | Monatliches Essensgeld | |
Kind über 2 Jahre | Kind unter 2 Jahre | |
bis 15.000,00 EUR jährlich | 28,00 EUR | 14,00 EUR |
bis 25.000,00 EUR jährlich | 33,00 EUR | 16,50 EUR |
bis 40.000,00 EUR jährlich | 37,00 EUR | 18,50 EUR |
bis 50.000,00 EUR jährlich | 42,00 EUR | 21,00 EUR |
bis 60.000,00 EUR jährlich | 49,00 EUR | 24,50 EUR |
bis 75.000,00 EUR jährlich | 56,00 EUR | 28,00 EUR |
über 75.000,00 EUR jährlich | 62,00 EUR | 31,00 EUR |
Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt - Verwaltungsabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Telefonisches Service Center (TSC):
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: tscmail@paderborn.de