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Bauzustandsanzeige

Beschreibung

Die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt gem. §84 Abs.2 BauO NRW anzuzeigen.

Der Baubeginn ist 1 Woche vorher anzuzeigen.

Die Anzeige kann schriftlich, persönlich oder über die Online-Formulare (siehe "Weitere Informationen") abgegeben werden.

Zuständige Einrichtung

  • Bauordnungsamt
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Am Hoppenhof 33
    • 33104 Paderborn

Zuständige Kontaktpersonen

Bauzustandsanzeige

Die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt gem. §84 Abs.2 BauO NRW anzuzeigen.

Der Baubeginn ist 1 Woche vorher anzuzeigen.

Die Anzeige kann schriftlich, persönlich oder über die Online-Formulare (siehe "Weitere Informationen") abgegeben werden.

Baubeginnanzeige

Rohbauanzeige

Anzeige abschließende Fertigstellung

Fertigstellungsurkunde, Baubeginnanzeige, Baumaßnahme, Beginn, Fertigstellungsanzeige, Baubeginn https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/23281/show
Bauordnungsamt
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Frau

Wrobel

A0.27

+49 5251 88-11131
m.wrobel@paderborn.de

Frau

Beller

A0.08

+49 5251 88-127081
j.beller@paderborn.de

Frau

Wenzel

A0.06

+49 5251 88-11431
j.wenzel@paderborn.de

Herr

Kürpick

Abteilungsleitung

A0.09

+49 5251 88-11430
g.kuerpick@paderborn.de