Bauarchivauskunft
Beschreibung
Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten aller bestehender Gebäude im Stadtgebiet Paderborn.
Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.
Rechtsgrundlagen
Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
Unterlagen
Zur Akteneinsicht ist berechtigt:
- Grundstückseigentümer
- Entwurfverfasser im Sinne der BauO NRW
- Zwangsverwalter
- Bevollmächtigter der Gerichte
- Personen mit Vollmacht des Eigentümers
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Als Eigentumsnachweise gelten:
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
- Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte
Folgende Vollmachten des Eigentümers werden anerkannt:
- Schriftliche formlose Vollmacht (Vordruck siehe unter "Downloads")
- Maklervertrag
- Vertrag mit Planungsbüro
- Betreuerausweis
Kosten
10,00 € je Bauakte, bis zu einem Aufwand von 15 Minuten
12,50 € darüber hinaus, pauschal
Zahlungsart
Gebührenbescheid/ Überweisung
Hinweise und Besonderheiten
Die Einsichtnahme in die Bauakten ist grundsätzlich während der angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Da die Akten vorbereitet werden müssen, ist eine Voranmeldung, telefonisch oder per Mail, erforderlich. Die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".
Hinweis für Eigentümer:
In den Bauakten können Daten enthalten sein, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer der Bekanntgabe solcher Daten zu.
Es ist nicht möglich, die Akten vor einer Akteneinsicht nach sensiblen Daten durchzusehen und diese ggf. unkenntlich zu machen.
Downloads
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Vogt:
- Tel: +49 5251 88-16351
- E-Mail: p.vogt@paderborn.de
- Frau Spenner:
- Tel: +49 5251 88-11424
- E-Mail: m.spenner@paderborn.de