Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen
Beschreibung
Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsgrundlagen
Nach den Bestimmungen des 5. bis 9. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Hilfen in besonderen Lebenslagen beantragt werden.
Unterlagen
Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten.
Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, einen Sozialhilfe-Grundantrag und eine Mietbescheinigung herunterzuladen.
Hinweise und Besonderheiten
Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.
Sprung zur Icon Legende. Mietbescheinigung Stand 17.08.2021
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
- Sozialamt - Sozialhilfe
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Peters:
- Tel: +49 5251 88-15047
- E-Mail: t.peters@paderborn.de
- Herr Jakobs:
- Tel: +49 5251 88-11266
- E-Mail: g.jakobs@paderborn.de
- Herr Hohmann:
- Tel: +49 5251 88-12393
- E-Mail: c.hohmann@paderborn.de
- Frau Wegener:
- Tel: +49 5251 88-12348
- E-Mail: l.wegener@paderborn.de
- Frau Dräger:
- Tel: +49 5251 88-15088
- E-Mail: k.draeger@paderborn.de
- Frau Wiemann:
- Tel: +49 5251 88-11246
- E-Mail: m.wiemann@paderborn.de
- Herr Hansen: Abteilungsleitung
- Tel: +49 5251 88-11268
- E-Mail: m.hansen@paderborn.de