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Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Beschreibung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann, hat Anspruch auf entsprechende Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Das SGB XII unterscheidet zwei Personengruppen bzw. Hilfearten:

a) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte  Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen  beschaffen können.
Kinder und Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern ihr jährliches  Gesamteinkommen 100.000 EUR nicht übersteigt.

b) Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt  nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem  Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die keinen Anspruch auf  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Grundsicherung für  Arbeitssuchende haben.
Kinder und Eltern werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Unterhalt herangezogen.

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.

Unterlagen

Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten. Wenn Sie in einer Einrichtung leben oder dort aufgenommen werden möchten, müssen Sie den Sozialhilfeantrag beim "Fachbereich Soziales" der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, den Grundantrag, eine Mietbescheinigung und einen Vordruck für Vermögensangaben herunterzuladen.

Sprung zur Icon Legende. Mietbescheinigung Stand 17.08.2021

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  • - Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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Wer seinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann, hat Anspruch auf entsprechende Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Das SGB XII unterscheidet zwei Personengruppen bzw. Hilfearten:

a) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte  Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen  beschaffen können.
Kinder und Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern ihr jährliches  Gesamteinkommen 100.000 EUR nicht übersteigt.

b) Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt  nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem  Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die keinen Anspruch auf  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Grundsicherung für  Arbeitssuchende haben.
Kinder und Eltern werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Unterhalt herangezogen.

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.

Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten. Wenn Sie in einer Einrichtung leben oder dort aufgenommen werden möchten, müssen Sie den Sozialhilfeantrag beim "Fachbereich Soziales" der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, den Grundantrag, eine Mietbescheinigung und einen Vordruck für Vermögensangaben herunterzuladen.

Mietbescheinigung, Grundsicherung, Krankenschein, Krankenkasse, Artzüberweisung, Behandlungskosten, Mietübernahme, JVA, HZL, Grusi, Versorgung, Grundrente https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/23027/show
Sozialamt - Sozialhilfe
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Herr

Baaske

C1.28

+49 5251 88-11275
j.baaske@paderborn.de

Frau

Lesche

C1.24

+49 5251 88-11249
s.lesche@paderborn.de

Herr

Knest

C1.23

+49 5251 88-118369
h.knest@paderborn.de

Frau

Meyer

C1.10

+49 5251 88-11661
d.meyer@paderborn.de

Frau

Ellermann

C1.10

+49 5251 88-127925
l.ellermann@paderborn.de

Frau

Herrmann

C1.09

+49 5251 88-11516
ma.herrmann@paderborn.de

Frau

Taborsky

C1.09

+49 5251 88-11898
k.taborsky@paderborn.de

Herr

Neumann

C1.27

+49 5251 88-11550
p.neumann@paderborn.de

Herr

Neubauer

C1.18

+49 5251 88-12054
j.neubauer@paderborn.de

Frau

Marszalkowski

C1.17

+49 5251 88-11252
e.marszalkowski@paderborn.de

Frau

Eikmeier

C1.20

05251 88-11159
j.eikmeier@paderborn.de

Frau

Rais

C1.26

+49 5251 88-11229
i.rais@paderborn.de

Frau

Gleich

C1.25

+49 5251 88-118347
n.gleich@paderborn.de

Frau

Quante

C1.21

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m.quante@paderborn.de

Herr

Hansen

Abteilungsleitung

C1.02

+49 5251 88-11268
m.hansen@paderborn.de