Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Beschreibung
Wer seinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann, hat Anspruch auf entsprechende Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Das SGB XII unterscheidet zwei Personengruppen bzw. Hilfearten:
a) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Kinder und Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern ihr jährliches Gesamteinkommen 100.000 EUR nicht übersteigt.
b) Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Grundsicherung für Arbeitssuchende haben.
Kinder und Eltern werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Unterhalt herangezogen.
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.
Unterlagen
Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten. Wenn Sie in einer Einrichtung leben oder dort aufgenommen werden möchten, müssen Sie den Sozialhilfeantrag beim "Fachbereich Soziales" der Kreisverwaltung Paderborn stellen.
Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, den Grundantrag, eine Mietbescheinigung und einen Vordruck für Vermögensangaben herunterzuladen.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Sozialamt - Sozialhilfe
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Baaske:
- Tel: +49 5251 88-11275
- E-Mail: j.baaske@paderborn.de
- Frau Lesche:
- Tel: +49 5251 88-11249
- E-Mail: s.lesche@paderborn.de
- Herr Knest:
- Tel: +49 5251 88-118369
- E-Mail: h.knest@paderborn.de
- Frau Meyer:
- Tel: +49 5251 88-11661
- E-Mail: d.meyer@paderborn.de
- Frau Ellermann:
- Tel: +49 5251 88-127925
- E-Mail: l.ellermann@paderborn.de
- Frau Herrmann:
- Tel: +49 5251 88-11516
- E-Mail: ma.herrmann@paderborn.de
- Frau Taborsky:
- Tel: +49 5251 88-11898
- E-Mail: k.taborsky@paderborn.de
- Herr Neumann:
- Tel: +49 5251 88-11550
- E-Mail: p.neumann@paderborn.de
- Herr Neubauer:
- Tel: +49 5251 88-12054
- E-Mail: j.neubauer@paderborn.de
- Frau Marszalkowski:
- Tel: +49 5251 88-11252
- E-Mail: e.marszalkowski@paderborn.de
- Frau Eikmeier:
- Tel: 05251 88-11159
- E-Mail: j.eikmeier@paderborn.de
- Frau Rais:
- Tel: +49 5251 88-11229
- E-Mail: i.rais@paderborn.de
- Frau Gleich:
- Tel: +49 5251 88-118347
- E-Mail: n.gleich@paderborn.de
- Frau Quante:
- Tel: +49 5251 88-11165
- E-Mail: m.quante@paderborn.de
- Herr Hansen: Abteilungsleitung
- Tel: +49 5251 88-11268
- E-Mail: m.hansen@paderborn.de