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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  •  ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
  • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
  • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
  • 2 Lichtbilder neueren Datums

Kosten

An Verwaltungsgebühren fallen i. d. R. 210 EUR an.

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:

  • per EC-Karte bei Antragsstellung oder
  • bei schriftlicher Beantragung nach erhalt des Gebührenbescheids

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  •  ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
  • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
  • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
  • 2 Lichtbilder neueren Datums

Gewerbe-Service-Portal.NRW - das Gewerbe-Service-Portal des Landes NRW 

Internetseite Bundesamt für Justiz

An Verwaltungsgebühren fallen i. d. R. 210 EUR an.

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:

  • per EC-Karte bei Antragsstellung oder
  • bei schriftlicher Beantragung nach erhalt des Gebührenbescheids
https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22381/show
Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
Marienplatz 11a 33098 Paderborn

Frau

Gleichmar

2.11

+49 5251 88-11478
s.gleichmar@paderborn.de