Marktveranstaltungen
Beschreibung
Unter Marktveranstaltungen versteht man z. B. Ausstellungen, Trödelmärkte, Volksfeste etc.
Für die Genehmigung und Festsetzung entsprechend der Regelungen der Gewerbeordnung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner (siehe unter "Zuständige Kontaktpersonen").
Ihren Antrag können Sie selbstverständlich auch online stellen!
Sprung zur Icon Legende. 32-Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn