Einbürgerung
Beschreibung
Aktuell: Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit
Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt. Die Zuständigkeit der Ansprechpartner inkl. persönlicher Erreichbarkeitszeiten finden Sie durch Klicken auf die einzelnen „Kontaktpersonen“.
Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Unterlagen
Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag.
Zur Planung Ihres Betratungsgespräches bitten wir um eine Kontaktaufnahme über Einbuergerung@paderborn.de
Kosten
a) Deutsche/r durch Geburt Gebührenfrei.
b) Deutsche/r durch Einbürgerung Gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Zahlungsweisen
- Bar
- Kartenzahlung
Hinweise und Besonderheiten
Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit eine Einbürgerung nicht möglich ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
- Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
- keine strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
- Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
- für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
- bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:
- 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
- Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
- keine strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Näheres können Sie im Beratungsgespräch erfahren.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Staatsangehörigkeiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 7
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Zentrale E-Mail-Adresse:
- E-Mail: einbuergerung@paderborn.de
- Herr Müller:
- Tel: +49 5251 88-11523
- E-Mail: j.mueller@paderborn.de
- Frau Lüthen:
- Tel: +49 5251 88-11556
- E-Mail: s.luethen@paderborn.de
- Frau Watolla:
- Tel: +49 5251 88-13426
- E-Mail: t.watolla@paderborn.de
- Herr Falkenhan:
- Tel: +49 5251 88-11555
- E-Mail: o.falkenhan@paderborn.de