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Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.

Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen finden Sie unter „Downloads“ in der Datei „Informationsblatt zur Verpflichtungserklärung".

Zur Beantragung der Verpflichtungserklärung benötigen wir die Daten der einzuladenden Person(en). Den Fragebogen zur Verpflichtungserklärung finden Sie unter der Rubrik "Downloads".

Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Nachnamen der einzuladenden Person:

Familienname Ansprechpartner
A - ALA Fr. Salmen
ALB - ARD Hr. Kaufmann
ARE  - BIS Hr. Bräunig
BIT - ELE Hr. Jacobsmeyer
ELF - HAF Hr. Hergesell
HAG - I Hr. Wiens
J - KOK Fr. Fretter
KOL - MAA Fr. Hüster
MAB - MZ Fr. Göttlicher
N - PQ Hr. Volmert
PR - SET Fr. Pankratz
SEU - THA Fr. Goerigk
THB - UD Fr. Fels
UE - Z Hr. Lohoff
Grundsatzangelegenheiten Fr. Pieper

Terminvereinbarungen per Telefon oder per E-Mail jeweils bei dem zuständigen Ansprechpartner erforderlich!

 

Rechtsgrundlagen

§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe "Downloads")
  • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
  • Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen 

Kosten

Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Kartenzahlung

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter möglich. Bei der Terminvergabe müssen Sie mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen rechnen. 

Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie erst seit kurzer Zeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass Sie nach Beendigung der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.

Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen finden Sie unter „Downloads“ in der Datei „Informationsblatt zur Verpflichtungserklärung".

Zur Beantragung der Verpflichtungserklärung benötigen wir die Daten der einzuladenden Person(en). Den Fragebogen zur Verpflichtungserklärung finden Sie unter der Rubrik "Downloads".

Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Nachnamen der einzuladenden Person:

Familienname Ansprechpartner
A - ALA Fr. Salmen
ALB - ARD Hr. Kaufmann
ARE  - BIS Hr. Bräunig
BIT - ELE Hr. Jacobsmeyer
ELF - HAF Hr. Hergesell
HAG - I Hr. Wiens
J - KOK Fr. Fretter
KOL - MAA Fr. Hüster
MAB - MZ Fr. Göttlicher
N - PQ Hr. Volmert
PR - SET Fr. Pankratz
SEU - THA Fr. Goerigk
THB - UD Fr. Fels
UE - Z Hr. Lohoff
Grundsatzangelegenheiten Fr. Pieper

Terminvereinbarungen per Telefon oder per E-Mail jeweils bei dem zuständigen Ansprechpartner erforderlich!

 

  • gültiges Ausweisdokument (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe "Downloads")
  • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
  • Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen 

Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.

Einladung, Formalobligation, Kaution, Jahresvisum, Multivisum https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21901/show
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Frau

Salmen

B1.16

+49 5251 88-113741
j.salmen@paderborn.de

Herr

Kaufmann

B1.24

+49 5251 88-11197
l.kaufmann@paderborn.de

Herr

Bräunig

Stellv. Abteilungsleitung

B1.30

+49 5251 88-12340
c.braeunig@paderborn.de

Herr

Jacobsmeyer

B1.29

+49 5251 88-11003
n.jacobsmeyer@paderborn.de

Herr

Hergesell

B1.18

+49 5251 88-11697
l.hergesell@paderborn.de

Herr

Wiens

B1.02

+49 5251 88-11630
b.wiens@paderborn.de

Frau

Fretter

B1.31

+49 5251 88-11467
j.fretter@paderborn.de

Frau

Hüster

B1.25

+49 5251 88-11406
m.huester@paderborn.de

Frau

Göttlicher

B1.28

+49 5251 88-12758
l.goettlicher@paderborn.de

Herr

Volmert

B1.27

+49 5251 88-11910
c.volmert@paderborn.de

Frau

Pankratz

B1.17

+49 5251 88-118361
d.pankratz@paderborn.de

Frau

Goerigk

B1.16

+49 5251 88-11353
e.goerigk@paderborn.de

Frau

Fels

B1.18

+49 5251 88-11398
n.fels@paderborn.de

Herr

Lohoff

B1.26

+49 5251 88-11288
s.lohoff@paderborn.de

Frau

Pieper

Abteilungsleiterin

B1.25

+49 5251 88-11309
u.pieper@paderborn.de