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Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK

Beschreibung

Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer/innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer/innen abhängig.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Unterlagen

Folgende Anträge werden benötigt (aufrufbar unter "Downloads"):

  • Checkliste Zinssenkung: Bitte beachten Sie die Checkliste. Dort sind die notwendigen Nachweise aufgeführt, die Sie zusätzlich zu den Anträgen mit einreichen müssen!
  • Grundantrag Zinssenkung: Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Anlage A Verdienstbescheinigungen für das Vorjahr und das aktuelle Jahr: Für jede im Haushalt lebende Person mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist der Vordruck einzureichen. Die beiden Verdienstbescheinigungen sind vom aktuellen Arbeitgeber auszufüllen. Im Einzelfall können auch schlüssige Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers akzeptiert werden.
  • Anlage B Übrige Einkünfte: Für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren ist der Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben.

Fristen

Bitte reichen Sie die Anträge ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen (siehe Checkliste) persönlich, postalisch oder per E-Mail bei uns ein. Wo Sie uns finden, können Sie unter "Zuständige Einrichtung" und "Zuständige Kontaktpersonen" nachlesen.

Kosten

Je nach Einkommenshöhe beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Einkommensbescheinigung zwischen 5,00 EUR bis 15,00 EUR.

Die Zahlung der Gebühr kann bar vor Ort oder per Rechnung erfolgen.

Zahlungsweisen

  • Bar

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung der Einkommensbescheinigung in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Aplas:
    • Tel: +49 5251 88-111486
    • E-Mail: da.aplas@paderborn.de
  • Frau Rose:
    • Tel: +49 5251 88-11327
    • E-Mail: d.rose@paderborn.de
Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK

Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer/innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer/innen abhängig.

Folgende Anträge werden benötigt (aufrufbar unter "Downloads"):

  • Checkliste Zinssenkung: Bitte beachten Sie die Checkliste. Dort sind die notwendigen Nachweise aufgeführt, die Sie zusätzlich zu den Anträgen mit einreichen müssen!
  • Grundantrag Zinssenkung: Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Anlage A Verdienstbescheinigungen für das Vorjahr und das aktuelle Jahr: Für jede im Haushalt lebende Person mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist der Vordruck einzureichen. Die beiden Verdienstbescheinigungen sind vom aktuellen Arbeitgeber auszufüllen. Im Einzelfall können auch schlüssige Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers akzeptiert werden.
  • Anlage B Übrige Einkünfte: Für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren ist der Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben.

Je nach Einkommenshöhe beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Einkommensbescheinigung zwischen 5,00 EUR bis 15,00 EUR.

Die Zahlung der Gebühr kann bar vor Ort oder per Rechnung erfolgen.

Einkommensbescheinigung, Zinssenkung, Zinssenkungsantrag, NRW.BANK, Antrag https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21635/show
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen
Pontanusstraße 55 33102 Paderborn

Herr

Aplas

P1.65

+49 5251 88-111486
da.aplas@paderborn.de

Frau

Rose

P1.67

+49 5251 88-11327
d.rose@paderborn.de