Löschungsbewilligung (Rückauflassungsvormerkung)
Beschreibung
Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken durch den unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.
Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:
- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb.
- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 5 weitere Jahre nicht verkauft werden.
Sprung zur Icon Legende. 23 - Grundbuchlöschung
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Sprung zur Icon Legende.
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Liegenschaftswesen
- Technisches Rathaus
- Pontanusstraße 55
- 33102 Paderborn