Kinderreisepass
Beschreibung
Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr.
Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Rechtsgrundlagen
§§ 1, 5 Paßgesetz (PaßG)
Unterlagen
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
- die Erklärung zum Sorgerecht
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios übermittelt werden
Verlängerung / Aktualisierung:
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen.
Für die Verlängerung des Kinderreisepasses ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. (nicht älter als 6 Monate).
Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten, digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios übermittelt werden.
Die Anwesenheit des Kindes ist ebenfalls zwingend erforderlich.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
- 13,00 EUR für die Ausstellung
- 6,00 EUR für die Verlängerung/Änderung des Kinderreisepasses
Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.
Zahlungsweise
Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
sofortige Ausstellung
Hinweise und Besonderheiten
Kinderreisepass verloren / Kinderreisepass wiedergefunden
Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Kindereisepässen können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße:
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus:
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de