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Tanzveranstaltungen gewerblicher Art

Beschreibung

Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, anzumelden.

Wenn Sie eine Tanzveranstaltung anmelden möchten, können Sie das Online Formular unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" nutzen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an den unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner wenden.

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Tanzveranstaltungen gewerblicher Art

Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, anzumelden.

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Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Paderborn

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Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Bielefelder Straße 3 33104 Paderborn

Frau

Rüdiger

1.31

+49 5251 88-11982
p.ruediger@paderborn.de