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Grundbesitzabgaben (Straßenreinigung)

Beschreibung

Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Die Reinigung der Straßen wird durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.

Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

Kosten

Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (Sommerreinigung) beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Veranlagungsmeter bei Erschließung des Grundstücks durch eine 

 

Ab 2016    

Ab 2019    

Ab 2023    

Anliegerstraße                         

1,85 EUR

2,17 EUR

2,56 EUR

Haupterschließungsstraße              

1,44 EUR

1,69 EUR

1,99 EUR

Hauptverkehrsstraße                    

1,03 EUR

1,21 EUR

1,42 EUR

Hauptgeschäftsstraße                  

1,65 EUR

1,94 EUR

2,28 EUR

Fußgängergeschäftsstraße und Anlagen
mit zusätzlicher Gehwegreinigung                 

1,85 EUR

2,17 EUR

2,56 EUR

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Gebühr erhoben. Sie beträgt jährlich je Veranlagungsmeter in der

Winterdienstklasse 1:
Jahr 2022                0,47 EUR/Jahr
ab dem Jahr 2023    0,39 EUR/Jahr

Winterdienstklasse 2:
 Jahr 2022               0,18 EUR/Jahr
ab dem Jahr 2023    0,15 EUR/Jahr

Die Winterdienstgebühr hat die Vorhaltezeiten und die auf Erfahrung beruhenden Einsatzpläne zur Grundlage. Die Ausführung ist wetterlageabhängig. Deshalb ist es für die auf den gesamten Winterzeitraum bezogene Gebühr nicht maßgebend, ob die Winterwartung plangemäß durchgeführt oder ob sie unter- bzw. überschritten wird.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren, sowie die Berechnung der Gesamtgebühr für die Straßenreinigung, finden Sie unter "Downloads und Links".

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  • - Kostenpflichtig
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Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Grundbesitzabgaben (Straßenreinigung)

Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Die Reinigung der Straßen wird durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.

Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

ASP - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn

Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (Sommerreinigung) beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Veranlagungsmeter bei Erschließung des Grundstücks durch eine 

 

Ab 2016    

Ab 2019    

Ab 2023    

Anliegerstraße                         

1,85 EUR

2,17 EUR

2,56 EUR

Haupterschließungsstraße              

1,44 EUR

1,69 EUR

1,99 EUR

Hauptverkehrsstraße                    

1,03 EUR

1,21 EUR

1,42 EUR

Hauptgeschäftsstraße                  

1,65 EUR

1,94 EUR

2,28 EUR

Fußgängergeschäftsstraße und Anlagen
mit zusätzlicher Gehwegreinigung                 

1,85 EUR

2,17 EUR

2,56 EUR

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Gebühr erhoben. Sie beträgt jährlich je Veranlagungsmeter in der

Winterdienstklasse 1:
Jahr 2022                0,47 EUR/Jahr
ab dem Jahr 2023    0,39 EUR/Jahr

Winterdienstklasse 2:
 Jahr 2022               0,18 EUR/Jahr
ab dem Jahr 2023    0,15 EUR/Jahr

Die Winterdienstgebühr hat die Vorhaltezeiten und die auf Erfahrung beruhenden Einsatzpläne zur Grundlage. Die Ausführung ist wetterlageabhängig. Deshalb ist es für die auf den gesamten Winterzeitraum bezogene Gebühr nicht maßgebend, ob die Winterwartung plangemäß durchgeführt oder ob sie unter- bzw. überschritten wird.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren, sowie die Berechnung der Gesamtgebühr für die Straßenreinigung, finden Sie unter "Downloads und Links".

Stadtreinigung, Gebühren, Bescheide, Eigentümer, gba https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/20375/show
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Bielefelder Straße 3 33104 Paderborn

Herr

Schricke

1.35

+49 5251 88-11986
m.schricke@paderborn.de

Herr

Fels

1.34

+49 5251 88-11985
a.fels@paderborn.de

Frau

Kohaupt

1.23

+49 5251 88-12046
s.kohaupt@paderborn.de

Frau

Schäfers

1.35

+49 5251 88-11984
d.schaefers@paderborn.de