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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)

Beschreibung

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.

Die Stadt Paderborn erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

 

 

Grundsteuer B

Grundsteuer A

Hebesatz 2020

   443 v. H

   223 v. H

Hebesatz 2022

   479 v. H

   247 v. H


Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter "Downloads".

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.

Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

Rechtsgrundlagen

Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Hebesatzsatzung bzw. § 5 der Haushaltssatzung erhoben.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.

Die Stadt Paderborn erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

 

 

Grundsteuer B

Grundsteuer A

Hebesatz 2020

   443 v. H

   223 v. H

Hebesatz 2022

   479 v. H

   247 v. H


Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter "Downloads".

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.

Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

Eigentümer, Eigentumswechsel, Abwassergebühren, Niederschlagswasser, Straßenreinigung, Schmutzwasser, Regenwasser, Bescheide, gba https://mein-digiport-test.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/20370/show
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Bielefelder Straße 3 33104 Paderborn

Herr

Schricke

1.35

+49 5251 88-11986
m.schricke@paderborn.de

Herr

Fels

1.34

+49 5251 88-11985
a.fels@paderborn.de

Frau

Kohaupt

1.23

+49 5251 88-12046
s.kohaupt@paderborn.de

Frau

Schäfers

1.35

+49 5251 88-11984
d.schaefers@paderborn.de